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Luftwärmepumpe vor einem Altbau mit Baugerüst © energie-fachberater.deOb Komplettsanierung oder einzelne Sanierungsmaßnahme - die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) enthält für alle Maßnahmen eine passende Förderung © energie-fachberater.de
Luftwärmepumpe vor einem Altbau mit Baugerüst © energie-fachberater.deOb Komplettsanierung oder einzelne Sanierungsmaßnahme - die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) enthält für alle Maßnahmen eine passende Förderung © energie-fachberater.de
Alle Infos und Details zu BEG EM, BEG WG und anderen Programmen

Förderung für die Sanierung 2024 - von BEG bis Barrierefreiheit

Eine Sanierung ist oft teuer, aber die Finanzierung müssen Eigentümer nicht allein stemmen. Unterstützt werden sowohl einzelne Maßnahmen, als auch komplette Sanierungen. Wir zeigen zusammengefasst, was 2024 wo beantragt werden kann:

Förderung für die Energieberatung
Startpunkt für die Sanierung ist am besten eine Energieberatung, diese wird attraktiv gefördert: Der Zuschuss für eine Energieberatung in der "Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW)" des BAFA beträgt 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal 1.300 Euro für ein Ein- und Zweifamilienhaus und maximal 1.700 Euro für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten. Ergebnis dieser Beratung ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP). Er sichert 5 Prozent mehr Förderung, wenn Maßnahmen daraus umgesetzt werden, und doppelt so hohe förderfähige Kosten bei Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik (60.000 Euro statt sonst 30.000 Euro).

BEG - Bundesförderung für effiziente Gebäude
Die BEG-Förderung bündelt alle Förderprogramme zur energetischen Sanierung. Gefördert wird alles, was die Energieeffizienz verbessert und damit die Heizkosten senkt - von Haustür- und Fenstertausch über Dämmung bis hin zur neuen Heizung. Unterteilt ist die BEG in die Programme BEG EM für Einzelmaßnahmen und BEG WG für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Für 2024 ist für BEG EM eine neue Förderrichtlinie in Kraft getreten, es gibt zahlreiche Änderungen bei der Förderung von Einzelmaßnahmen, vor allem bei der Heizungsförderung.

BEG EM - Zuschuss für Einzelmaßnahmen
Die Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen sind 2024 erstmals aufgeteilt in zwei Teile:

  1. Die Heizungsförderung - Zuschüsse und Förderkredite - wird komplett über die KfW abgewickelt. Für private Eigentümer sind bis zu 70 Prozent Zuschuss und maximal 120.000 Förderkredit möglich. Die förderfähigen Kosten liegen einheitlich bei 30.000 Euro. --> KfW-Heizungsförderung richtig beantragen
  2. Die Förderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Haustür), Anlagentechnik, Heizungsoptimierung sowie Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes wird wie bisher über das BAFA (Zuschüsse) und neu über die KfW (Förderkredite) abgewickelt. Maximal 20 Prozent Zuschuss sind möglich (Ausnahme: Für eine Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung gibt es pauschal 50 Prozent Zuschuss) sowie bis zu 120.000 Euro Förderkredit zur Finanzierung. Die förderfähigen Kosten liegen bei 30.000 Euro, mit Sanierungsfahrplan (iSFP) bei 60.000 Euro. --> BAFA-Förderung richtig beantragen

Neu ist der KfW-Ergänzungskredit 358/359, der zusätzlich zu den Zuschüssen von kfW und BAFA beantragt werden kann, um die Sanierung zu finanzieren. Darüber hinaus gibt es 2024 zahlreiche Änderungen bei Antragstellung und Bewilligungszeitraum sowie Übergangsregelungen und Ausnahmen von der Sperrfrist bei der Heizungsförderung. Alle Informationen dazu finden Sie hier in unserer Update-News zur Förderung 2024.

Für diese Einzelmaßnahmen gibt es Zuschüsse und Förderkredite:

  • Förderung für die neue Heizung
  • Förderung für die Optimierung der Heizung
  • Förderung für die Dämmung des Hauses (Dach, Fassade, Keller, Dachboden)
  • Förderung für neue Fenster
  • Förderung für die neue Haustür
  • Förderung für eine Lüftungsanlage
  • Förderung für das Smart Home
  • Förderung für den sommerlichen Wärmeschutz
     

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BEG WG - Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus
Die Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus wird über die KfW beantragt. Sie setzt sich zusammen aus einem zinsverbilligten Förderkredit und einem Tilgungszuschuss. Die Gesamtförderung beträgt - je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard - zwischen 20 und 45 Prozent der förderfähigen Kosten. Der maximale Kreditbetrag beträgt 120.000 Euro pro Wohneinheit, für die Effizienzhäuser Erneuerbare-Energien-Klasse 150.000 Euro. Das Förderprogramm der KfW heißt "Wohngebäude - Kredit, 261".

Im gleichen Programm und mit dem gleichen Antrag wird auch der Zuschuss für Baubegleitung und Fachplanung beantragt. Er beträgt bei einer Sanierung zum Effizienzhaus 50 Prozent, maximal 5.000 Euro.

Steuerbonus als Alternative zur BEG-Förderung
Wer keine BEG-Förderung beantragt, kann den Steuerbonus für Sanierungskosten nutzen. Diese Steuerermäßigung lohnt sich vor allem für Eigentümer:innen mit recht hoher Steuerlast. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer reduziert, was - je nach Steuerschuld - bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten abdecken kann. Die technischen Mindestanforderungen entsprechen denen der Förderung von BAFA und KfW und müssen von einem Fachbetrieb bescheinigt werden. Ein Energieberater ist nicht Pflicht.
 

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Förderung für Photovoltaik-Anlagen und Solarstromspeicher
Im KfW-Programm "Erneuerbare Energien – Standard, 270" können Eigentümer eine Photovoltaik-Anlage mit einem Kredit finanzieren. Darüber hinaus bieten auch einige Bundesländer Förderprogramme für Photovoltaik-Anlagen, Solarstromspeicher und Ladestationen an.

Förderung für Barrierefreiheit
Ein altersgerechtes Bad, ein Hauseingang ohne Stolperfallen, ein barrierefreier Umbau des ganzen Hauses - alle diese Maßnahmen werden von der KfW gefördert. Möglich sind aktuell zinsgünstige Förderkredite. Wichtige Änderung: Förderanträge können nur gestellt werden, bis der Höchstbetrag bei den förderfähigen Kosten erreicht ist (25.000 Euro pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen / 50.000 Euro für den Standard Altersgerechtes Haus) erreicht ist. Dabei zählen auch in der Vergangenheit erhaltene Fördermittel in den KfW-Programmen 455-B, 455-E und 159! Auch für Vorhaben mit mehreren Maßnahmen wird nur ein Antrag bei der KfW gestellt.

  • Die Zuschüsse im KfW-Programm "Barriere­reduzierung – Investitions­zuschuss 455-B" sind sehr beliebt und immer schnell ausgeschöpft. Die Zuschuss-Förderung steht seit dem 20.2.2024 wieder zur Verfügung. Der Zuschuss muss vor dem Umbau beantragt werden.
  • Alternativ ist im KfW-.Programm "Altersgerecht Umbauen – Kredit, 159" ein Förderkredit möglich.

Förderung für Einbruchschutz
Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchschutz gibt es 2024 nicht. Die Kreditförderung im KfW-Programm "Altersgerecht Umbauen – Kredit, 159" ist aber verfügbar.

 

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